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   BVerwG, 11.03.1998 - 9 B 757.97   

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BVerwG, 11.03.1998 - 9 B 757.97 (https://dejure.org/1998,39183)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 9 B 757.97 (https://dejure.org/1998,39183)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 9 B 757.97 (https://dejure.org/1998,39183)
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - A 6 S 1026/05

    Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anfechtungsklage,

    Ist er wegen bestehender oder unmittelbar bevorstehender (Gruppen-)Verfolgung ausgereist und hatte er wegen Fehlens einer inländischen Fluchtalternative keine Möglichkeit, dieser Verfolgung auszuweichen, so gilt der ,,herabgestufte" Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit, weil er wegen des humanitären Charakters des Flüchtlingsrechts nicht das Risiko einer Wiederholung tragen soll (BVerwG, Urteil vom 03.11.1992, BVerwGE 91, 150, 154, und Beschluss vom 11.03.1998, - 9 B 757/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2003 - A 14 S 825/00 -).

    Der ,,herabgestufte" Maßstab wäre, selbst im Fall einer Vorverfolgung, im übrigen aber auch nur dann anzuwenden, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den zur Flüchtlingsanerkennung führenden Nachfluchtgründen und der Gefahr erneuter Verfolgung in der Form bestünde, dass bei Rückkehr mit einem Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 18.02.1997, NVwZ 1997, 1134; Beschluss vom 11.03.1998 - 9 B 757/97 - Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15/05 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 457/98

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Haft, Folter,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1990 - 9 C 78.89 -, BVerwGE 85, 266 und 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, DVBl 1997, 908 sowie Beschluss vom 11. März 1998 - 9 B 757.97 -.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1990 - 9 C 78.89 -, BVerwGE 85, 266 und 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, DVBl 1997, 908 sowie Beschluss vom 11. März 1998 - 9 B 757.97 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - A 6 S 1027/05

    Verfolgung Angehörigen der Ashkali im Kosovo; Abschiebungsverbot

    Ist er wegen bestehender oder unmittelbar bevorstehender (Gruppen-)Verfolgung ausgereist und hatte er wegen Fehlens einer inländischen Fluchtalternative keine Möglichkeit, dieser Verfolgung auszuweichen, so gilt der "herabgestufte" Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit, weil er wegen des humanitären Charakters des Flüchtlingsrechts nicht das Risiko einer Wiederholung tragen soll (BVerwG, Urteil vom 03.11.1992, BVerwGE 91, 150, 154, und Beschluss vom 11.03.1998, - 9 B 757/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2003 - A 14 S 825/00 -).
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